Der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch geht eine längere Bedenkzeit bevor. Der zweite Schritt ist die Auswahl einer Klinik mit gutem Ruf und seriösen Ärzten. Österreichische Frauen haben in Wien diesen Ort, wo sie eine ganzheitliche Betreuung in der komplexen Angelegenheit finden. Neben der sorgfältigen Operation ist der psychologische Aspekt wichtig. Der Eingriff ist bis zum Ende des dritten Schwangerschaftsmonates legal.
Beim Schwangerschaftsabbruch in Wien in guten Händen
In der Klinik VenusMed in Wien sind kurzfristig Termine für Abtreibungen frei. Die Ärzte erklären, wie die Operation funktioniert und welche Risiken sie mit sich bringt. Eine Frage, welche die Entscheidung mitbeeinflusst sind die Kosten des Eingriffs. Inklusive Ultraschall, Beratungsgespräch und Nachuntersuchung beläuft sich der Preis auf 540 Euro.
Bedenken sind unbegründet, da alle Ärzte der Klinik viel Erfahrung auf dem Gebiet mitbringen. Sie operieren in Spitälern und haben so die nötige Praxis erworben. Nach der Klärung der offenen Fragen durch den Arzt folgt die Ultraschalluntersuchung. Nachher erhält die Patientin im Ruheraum die Injektion für die kurze Vollnarkose. Nach dem Eingriff ruht sie sich eine Stunde am selben Ort aus, bis sie nach Hause geht.
Vollnarkose und kurze Wartezeiten bei VenusMed
Weitere Bedenken von potenziellen Patientinnen ist die Frage, ob nach der Abtreibung eine erneute Schwangerschaft möglich ist. Bei einer korrekten Durchführung des Eingriffs steht der zukünftigen Familienplanung nichts im Weg. Wer sich dazu entscheidet, verbringt eineinhalb bis zwei Stunden in der Klinik. Der Schwangerschaftsabbruch dauert nur zehn bis 15 Minuten.
Die Frage nach der Narkoseart steht bei vielen Frauen im Zentrum. In der Klinik VenusMed findet die Abtreibung unter einer kurzen Vollnarkose statt. Der Patientin ist es nicht erlaubt, in den sechs Stunden vor dem Schwangerschaftsabbruch in Wien etwas zu essen. Kurze Wartezeiten von nur zwei bis drei Tagen ermöglichen spontan getroffene Entscheidungen. Ein Anruf genügt, um sich anzumelden.
Gesetzliche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch
In Österreich ist die Straflosigkeit der Abtreibung im Gesetz verankert. Er ist in den ersten drei Monaten vorzunehmen. Die vorhergehende ärztliche Beratung ist obligatorisch. Abbrüche im zweiten Trimester sind nur erlaubt, wenn Lebensgefahr für die Schwangere besteht oder, wenn ein schwerer Schaden für Leib und Leben droht. Das Risiko einer gravierenden geistigen oder körperlichen Schädigung des ungeborenen Kindes ist ein Grund für eine Abtreibung ab dem vierten Monat.
Ärzte und Pflegepersonal sind nur verpflichtet, einen Abbruch durchzuführen, bei dem das Leben der Mutter in Gefahr schwebt. In allen anderen Fällen entscheiden sie, ob sie diese Arbeit vornehmen oder nicht. Es ist nicht erlaubt, Pflegepersonal wegen einer gefällten Entscheidung im Berufsleben zu benachteiligen. Die Einwilligung zu Schwangerschaftsabbrüchen bei Kindern sind nur durch sie selbst zu erteilen. Sind sie nicht mündig und einsichtig, zieht der Arzt die erziehungsberechtigte Person hinzu.